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Energieausweis

Ab dem 01. Juli 2008 müssen Hausbesitzer in Deutschland einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten oder verkaufen wollen. Der Energieausweis zeigt den Käufern beziehungsweise Mietern an, wie hoch Heizkosten und Kosten für Warmwasser ungefähr sein werden und liefert Informationen über die Dämmung des Hauses.
Daraus lassen sich auch Tipps zur zukünftigen Senkung des Energieverbrauches ablesen.


Datenerhebung für den Energieausweis

Für die Ermittlung der erforderlichen Daten gibt es zwei Möglichkeiten:
Man kann in der bedarfsorientierten Variante den Energiebedarf von einem Ingenieur berechnen lassen. Er ermittelt, wie viel Energie das Haus an sich verbraucht, wobei neben Wärmedämmung und Heiztechnik auch Angaben zur Art der Energieversorgung berücksichtigt werden müssen (zum Beispiel, ob hauptsächlich erneuerbare Energien genutzt werden).
Die zweite Variante ist verbrauchsorientiert und gibt den Verbrauch der bisherigen Bewohner der Immobilie an.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist verpflichtend für die Neuvermietung oder den Verkauf von Neubauten, komplettsanierter Häuser und Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden. Für neuere Häuser oder Häuser mit mehr als vier Wohnungen besteht Wahlfreiheit.

Die Unterschiede zwischen den beiden Energieausweis Arten liegen auf der Hand: Die bedarfsorientierte Berechnung wird ausschließlich anhand technischer Daten ermittelt und ist somit neutraler als die verbrauchsorientierte Variante, die vom Verhalten der Bewohner ausgeht.

Letztere ist nur in größeren Gebäuden mit vielen Wohnungen angebracht, da sich dabei Unterschiede im Verbrauch der einzelnen Wohnungen ausgleichen.


Energieausweis Aussteller

Der Energieausweis muß von einem ausgebildeten Experten ausgestellt werden, der den Studienschwerpunkt auf energiesparendes Bauen gelegt hat oder über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt und eine erfolgreiche Fortbildung zum energiesparenden Bauen vorweisen kann. Als Energieausweis Aussteller kommen Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Energieberater oder Schornsteinfeger in Frage. Letztere müssen allerdings eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen.


Energieausweis Kosten

Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird je nach Größe des Hauses und Aussteller etwa 200-300 Euro kosten. Der Besitzer darf die hierbei benötigten Daten auch selber zusammenstellen, was aber sehr aufwendig ist. Dafür zahlt er nur etwa 150-200 Euro für den Pass.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist billiger, sie soll etwa 50-100 Euro kosten. Die Kosten des Energiepasses dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Energieausweis gilt zehn Jahre.

Hausbesitzer, die vermieten oder verkaufen wollen, sollten nicht die Mühe und die Kosten scheuen, einen qualifizierten Experten mit der Ausstellung des Energieausweises zu beauftragen, schließlich ist der Energieverbrauch ein immer wichtiger werdendes Argument bei Verkauf oder Vermietung eines Hauses. Mit den richtigen Tipps zum Energiesparen lässt sich im Jahr mit wenig Aufwand viel Geld sparen.

Wer in nächster Zeit nicht neu vermieten oder verkaufen will, sollte sich bei der Beantragung eines Energieausweises lieber Zeit lassen, da die hohe Nachfrage 2008 die Preise erhöhen dürfte.

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