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Hausratversicherung Gebäudeversicherung

Die richtige Versicherung für mein Haus

Das eigene Haus ist für die meisten die größte Anschaffung ihres Lebens. Ein größerer Schaden oder der Verlust des Hauses durch Elementarereignisse kann der finanzielle Ruin für eine Familie sein. Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser können große Schäden nach sich ziehen, oder sogar den Totalverlust mit sich bringen. In manchen Gebieten besteht auch die Gefahr vor Überschwemmungen.


Gebäudeversicherung

Die wichtigste Versicherung für das Haus ist die Gebäudeversicherung. Sie schützt das Haus gegen Sturm-, Hagel-, Leitungswasserschäden und Feuer. Die Wohngebäudeversicherung tritt für Schäden am Gebäude und allen im Vertrag eingeschlossenen Nebengebäuden (Garage) ein.
Versichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände (Einbauküche ja, Fußbodenbelag verklebt ja, Teppich nein, Stubenmöbel nein). Weiterer Zubehör wie z.B. eine Wasseraufbereitungsanlage kann zusätzlich mitversichert werden, muss aber extra aufgeführt sein, oder in den Versicherungsbedingungen stehen.
Auch Naturereignisse, wie Überspannungsschaden oder Über-
schwemmung
können zusätzlich mitversichert werden. Die Versicherung ersetzt die Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Auch Sonderleistungen, wie Aufräum- oder Abbrucharbeiten können einge-
schlossen werden.
Ganz wichtig bei der Gebäudeversicherung ist die Versicherungssumme. Wie bei jeder anderen Versicherung kann auch hier eine Unterversicherung im Schadensfall zu großen finanziellen Verlusten führen. Die Ermittlung des tatsächlichen Gebäudewertes ist unverzichtbar.
In der Regel wird die Gebäudeversicherung als verbundene Wohngebäudeversicherung (Bündelversicherung) angeboten. Wer es möchte, kann natürlich auch nur Elementarschäden davon einzeln versichern. In diesem Fall sollte bedacht werden, dass für die anderen Schäden kein Versicherungsschutz besteht.
Wer ein Haus neu baut und dafür einen Kredit in Anspruch nimmt, muss bei der Bank eine Wohngebäudeversicherung nachweisen. Da die Wohngebäudeversicherung erst eintritt, wenn das Haus steht, ist bis dahin eine Rohbauversicherung zu empfehlen. Bei Verkauf geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Sie kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.


Wohnungsversicherung - Hausratversicherung

Auch die Wohnung sollte ausreichend versichert werden. Analog zur Gebäudeversicherung gibt es für die Wohnung die verbundene Hausratversicherung (Bündelversicherung). Sie ersetzt Schäden in der Wohnung, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind gegen Sturm-, Hagel-, Feuer-, Leitungswasserschäden, sowie gegen Einbruch und Vandalismus.
Auch hier ist die tatsächliche Ermittlung des Wertes der Einrichtungen im Schadensfall sehr wichtig. Bei den neuen Versicherungsverträgen wird immer der Neuwert versichert. Das heißt, für das beschädigte oder abhanden gekommene Teil wird der Wert der Wiederbeschaffung bezahlt.
Als Zusatz können Fahrräder mit in die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden.
Zu beachten ist auch, dass die Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung verweigert. Das trifft z.B. zu, wenn beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses zugängliche Fenster oder Türen nicht verschlossen sind (auch angekippt ist nicht verschlossen!) und eingebrochen wird. Nicht angeschlossene Fahrräder sind bei Diebstahl auch nicht versichert. Weitere Besonderheiten sind den Versicherungs-
bedingungen zu entnehmen.
Die verbundene Hausratversicherung sollte zum gleitenden Neuwert abgeschlossen werden. Wenn zu Beginn die Wertermittlung richtig erfolgt, dann wird der Wert der Wohnung regelmäßig den tatsächlichen Preis-
verhältnissen angepasst. Auch die Beiträge werden regelmäßig korrigiert.

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